Vorsorgeuntersuchungen

Schwangerenvorsorgeuntersuchungen dürfen von Hebammen und Ärzten gleichermaßen durchgeführt und im Mutterpass dokumentiert werden.

Laut der Berufsordnung der Hebammen und des Hebammengesetzes darf eine Hebamme alle Untersuchungen in der Schwangerschaft durchführen, die zur Beurteilung eines normalen Schwangerschaftsverlaufes notwendig sind.

Dazu gehören:
  • Vitalzeichenkontrolle (z.B. Blutdruck, Puls)
  • Maße des Bauches in Umfang und Weite
  • Blutabnahmen
  • Urinkontrollen
  • Gewichtskontrollen
  • Beurteilung der kindlichen Herztöne
  • Bestimmung der Kindslage und -größe
  • Vaginalabstriche
  • Vaginale Untersuchung (bei Notwendigkeit)

Da eine gute Vorsorge mehr als nur die Durchführung der Standarduntersuchungen beinhaltet, nehmen wir uns bei diesen Terminen Zeit für individuelle Beratungen und Gespräche.

Die Vorsorgeuntersuchungen sind Deinen Bedürfnissen angepasst und können individuell zwischen dem betreuenden Gynäkologen und der Hebamme aufgeteilt werden. Übernimmt der Gynäkologe die Vorsorgeuntersuchungen komplett, stehen Dir darüber hinaus Beratungen und Hilfe bei Beschwerden durch die Hebamme zu.

Pregnant woman touching her belly